Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2024

Wir informieren Sie über wichtige Neuigkeiten zum Jahreswechsel und was sich im Jahr 2024 im Bereich "Versicherungen und Finanzen" für Sie ändert.


• Mehr Einkommen steuerfrei

2024 steigt der Grundfreibetrag, und zwar von 10.908€ auf 11.604€ für Ledige, für Verheiratete sind es künftig 23.208€. Bis dahin ist Ihr Einkommen künftig steuerfrei, Steuern werden erst darüber fällig. Auch andere Freibeträge erhöhen sich, z. B. der Kinderfreibetrag. Er steigt im Jahr 2024 von 8.952€ auf 9.312€ je Kind. Das heißt für Sie: "Mehr Netto vom Brutto".


• Arbeitnehmer-Sparzulage: Deutlich höhere Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage steigen ab dem 1. Januar 2024 bei Ledigen von 17.900 € auf 40.000 € zu versteuerndes Einkommen und bei Verheirateten von 35.800 € auf 80.000 €. Damit soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Menschen erweitern. Bisher war die Arbeitnehmer-Sparzulage lediglich für Auszubildende oder auch Teilzeitbeschäftigte interessant. Mit der Zulage fördert der Staat das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder einer eines Fonds- bzw. ETF-Sparplans. Viele Arbeitgeber bieten VL an. Arbeitnehmer können diese aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken oder auch komplett selbst zahlen. Die Zulage beträgt beim VL-Bausparen neun Prozent von maximal 470 € bzw. 940 € Sparsumme pro Jahr. Beim Fondssparen sind es 20 % von maximal 400 € bzw. 800 € Euro pro Jahr.


• Höhere Beiträge steuerfrei für die Betriebliche Altersvorsorge

Weil die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von bisher 87.600 € auf 90.600 € im Jahr steigt, ändern sich auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Bis zu 4 % der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 % ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.

Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze von 292 € auf 302 €, der steuerfreie von 584 € auf 604 € monatlich.


• Mit dem Riester-Vertrag das Haus sanieren

Ab 2024 können die Gelder aus  Riester-Verträgen nun auch zur energetischen Sanierung des Hauses genutzt werden. Dafür ist die Umwandlung in einen sogenannten "Wohnriester-Vertrag" nötig. Bisher ging das nur fürs Bauen, Kaufen oder den altersgerechten Umbau. Künftig wären so Riester-Verträge nutzbar, um bspw. neue Fenster einzubauen oder die Fassade zu dämmen. Ob sich das für Sie lohnt, sollte vorher in jedem Fall individuell von unserer Baufinanzierungsabteilung geprüft werden.


• Schon gewusst? Die Südcuranz bildet aus

Sie selbst, Ihre Kinder oder Bekannte interessieren sich für das Thema "Versicherungen und Finanzen"? Dann bewerben Sie sich für eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (m/w/d). Wir haben für September 2024 noch zwei freie Ausbildungsstellen.


Ausbildung

Ausbildung

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (m/w/d) - Mehr Infos!

Zum September 2024 haben wir zwei offene Stellen für eine Ausbildung als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (m/w/d).

Festanstellung

Festanstellung

Immobilienkaufmann/-fachwirt oder Immobilienmakler (m/w/d) - Mehr Infos!

Per sofort suchen wir in Festanstellung - Vollzeit oder Teilzeit - für unser Immobilien-Team einen Immobilienkaufmann/-fachwirt (m/w/d).


Hat sich etwas bei Ihnen geändert oder Sie möchten ein bestimmtes Thema im neuen Jahr angehen?

Bei Ihnen hat sich im Laufe des Jahres etwas geändert (Anschrift, etc.) oder Sie möchten im Jahr 2024 endlich ein Thema wie Immobilienkauf oder Altersvorsorge angehen?

Informieren Sie uns jetzt gleich über den Südcuranz-Jahrescheck.

Der Südcuranz-Jahrescheck

 


 

Wir freuen uns auf ein erfolgreiches 2024 mit Ihnen!


Ihr Südcuranz-Team

Südcuranz-Team